dimanche 10 mars 2013

ÜBER UNS: HINTERGRUND UND LEITLINIEN


Die Misshandlung, der Menschenhandel, Folterung und Mord an Kindern scheint  in der europäischen Kultur epidemische Ausmasse angenommen zu haben. Misstände, die überall fortzudauern scheinen und die von der Kirche, vom Staat, der Justiz und den Polizeibehörden weltweit einfach hingenommen und gar Protektion geniessen.
 
Diese Institutionen tragen ebenfalls die Verantwortung für den beispiellosen Völkermord an Ureinwohnern verübt im Namen des europäischen Christentums: ein Verbrechen gegen die Menschheit von solch Ungeheuerlichkeit. Ein Verbrechen, das bis heute sich fortsetzt; ein Verbrechen, dass Menschen frei von jeglicher Schuld zerstört und unsere Erde verwüstet. 
 
Da diese Verbrechen aus dem Kern und Gesetz der sogenannten „westlichen Zivilisation“ entstanden und genährt wurden, bedurfte es bisher keinerlei Rechtfertigung und gerichtlich gingen sie frei aus.  Wir sind der Meinung, dass es an der Zeit ist, dies zu ändern.
 
Zwei der Hauptakteure bei diesem Völkermord gegen unschuldige Menschen – der Vatikan und das englische Königshaus – geniessen de facto Immunität gegen Strafverfolgung unter geltendes Recht und dessen Anwendung. Angesichts der Weigerung der Gerichtshöfe und Regierungen, Gerechtigkeit gegenüber jenen walten zu lassen, die eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellen, obliegt es daher jedem individuellen Bürger allein, Massnahmen zum Schutz seiner Kinder zu ergreifen.
 
Zur Behebung dieses Missstandes wurde unser Tribunal gebildet. Es ist unser Ziel, allgemein gesetzliche Prozessverfahren zu erwirken. Sowohl die Institutionen als auch involvierte Beamte müssen überführt werden. Sie müssen für ihre unaufhörlichen beispiellosen Verbrechen gegen die Menschheit zur Rechenschaft gezogen werden. Daher haben wir de jure unter allgemein geltendes Recht eine Gerichtsinstanz gebildet. Diese Instanz verfügt über das uneingeschränkte Recht, Verhaftungen vorzunehmen, Verdächtige zu überführen sowie gesetzliche Prozessverfahren zu erwirken.
 
Für Josef Ratzinger (Pabst Benedikt) sowie für sechs weitere ranghohe Kardinäle der römisch katholischen Kirche wurde von uns gerichtliche Vorladungen ausgestellt. Sie wurden aufgefordert vor unserem Eröffnungssitzung zu erscheinen, die am 12. September 2011 in London stattfand. In den kommenden Monaten werden weitere  leitende Kirchenangehörige und Staatsbeamte ähnliche Vorladungen erhalten.
 
Friedensbeamte, die allgemein gesetzliche Verordnungen als bindend ansehen und die unser de jure Gericht und Tribunal unterstützen, werden diese Personen festnehmen und vor Gericht bringen. Sie werden auch dafür sorgen, dass den jeweiligen Urteilen unseres Gerichts genüge getan wird, sollten reguläre Friedensbeamte sich weigern.
 
Unser Gericht und seine Beamten werden sich in jeglicher Hinsicht in Bezug auf alle Vorkehrungen und Entscheidungen an allgemein gesetzliche Regulierungen halten – stets bei Würdigung des natürlich geltenden Gesetzes, den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Vernunft, und vor allem der Maxime Actus nemini facit injuriam: Der Akt des Gesetzes kann keinen Schaden zufügen.
 
Darüber hinaus wird von unserem Gericht die Stammesrechtsprechung jeglichen Ureinwohners oder Nation in jedem Verfahren als zulässig anerkannt, wenn sie gegen die vorgeladenen Parteien Anklage erheben wollen.
 
Es versteht sich von selbst, dass die Entscheidungen unseres Gerichts  -  basierend auf das allgemein gültige und natürliche Gesetz  - sämtliche Statuten und das Gesetzesrecht, die im Konflikt stehen mit den Entscheidungen unseres Gerichts, aufheben und entkräften. Dies kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn jene Statuten ein Verbrechen  oder das Verbergen eines Verbrechens begünstigt oder den Schuldigen beschützt. Gleichermassen  wird von unserem Gericht weder die Rechtsprechung noch die Autorität irgendeines streitenden Rechtssystems als zulässig anerkannt – als Beispiel sei hier angeführt das sogenannte Kanonisches Recht oder jedwede Art von persönliche, diplomatische oder legale Immunität, die eine Person oder Institution „schützt“ – dies schliesst Staatsoberhäupter, Personen in leitenden Funktionen von Kirchen und Korporationen mit ein.
 
In unserer Funktion als de jure Gericht und Volksforum, das sich den Klagen, Verbrechen und dessen Konsequenzen annimmt, ist unser Tribunal per definitionem ein öffentliches Verfahren, das sein Mandat nur mit breiter Unterstützung erfüllen kann, insbesondere die Unterstützung von Überlebenden an denen seitens von Kirche oder Staat ein Verbrechen begangen wurde.
 
Dementsprechend ist unser Tribunal in anderen Ländern und Gemeinschaften bestrebt, öffentliche Foren abzuhalten, die zeitlich mit unseren Sitzungen in London zusammenfallen. Beide werden mittels simultaner Fernsehübertragung gekoppelt. Dies ermöglicht Betroffenen, ihre eidesstaatliche Erklärung abzugeben sowie Zeugnis abzulegen. All dies wird im offiziellen Gerichtsprotokoll des Tribunals festgehalten.
 
Der endgültige Richterspruch und Tatbestand vom Gericht und Tribunal wird in Form eines endgültigen öffentlichen Berichts offen zugänglich gemacht. Die Friedensrichter und ihre Agenten, die allgemein gültiges Gesetz als bindend anerkennen,  sorgen für die Ausführung der Entscheidungen des Gerichts und des Tribunals, sollten reguläre Friedensrichter sich weigern.  Die Entscheidungen können und werden eine Gefängniseinweisung nach sich ziehen, eine Rechtsprechung über den Schuldigen durch die Gemeinde, den Erlass von kommerziellem Pfandrecht sowie ein Dekret zur Enteignung der Kirche, Institutionen von Staat und Korporationen, Enteignung von Vermögen und Besitz, Verfügungen von Wiedergutmachung und Kompensation, sowie die Rückgabe allen Grund- und Bodens, Besitz, unbezahlte Steuern und auch Einnahmen, die durch Zwangsarbeit erzielt wurden.
 
Unser Gericht und das Tribunal sieht seine Autorität letztlich durch das selbstverständlich innewohnende natürliche Gesetz legitimiert, das sich im Herzen durch die Vernunft und im Mitleidsempfinden eines jeden Individuums regt.  Eine Regung, die beim informierten Bürger zu der Wahrnehmung seines allgemein gültigen Rechts führt und seine Umsetzung in der Bildung seines eigenen Gerichts, seiner eigenen Politik und sein eigenes Gesetz findet, wenn bestehende Institutionen versagen oder sich weigern, die Freiheit, die Rechte, die Sicherheit und das allgemeine Wohlsein einer Gemeinde zu schützen und zu bewahren.
 
Ausgestellt vom Komitee des Rechtsbeistands des Internationalen Tribunals für Verbrechen durch die Kirche und  den Staat. 
Übersetzung durch Debra