Die Misshandlung,
der Menschenhandel, Folterung und Mord an Kindern scheint in der europäischen Kultur epidemische
Ausmasse angenommen zu haben. Misstände, die überall fortzudauern scheinen und
die von der Kirche, vom Staat, der Justiz und den Polizeibehörden weltweit
einfach hingenommen und gar Protektion geniessen.
Diese Institutionen
tragen ebenfalls die Verantwortung für den beispiellosen Völkermord an Ureinwohnern
verübt im Namen des europäischen Christentums: ein Verbrechen gegen die
Menschheit von solch Ungeheuerlichkeit. Ein Verbrechen, das bis heute sich
fortsetzt; ein Verbrechen, dass Menschen frei von jeglicher Schuld zerstört und
unsere Erde verwüstet.
Da diese Verbrechen
aus dem Kern und Gesetz der sogenannten „westlichen Zivilisation“ entstanden
und genährt wurden, bedurfte es bisher keinerlei Rechtfertigung und gerichtlich
gingen sie frei aus. Wir sind der
Meinung, dass es an der Zeit ist, dies zu ändern.
Zwei der
Hauptakteure bei diesem Völkermord gegen unschuldige Menschen – der Vatikan und
das englische Königshaus – geniessen de facto Immunität gegen Strafverfolgung
unter geltendes Recht und dessen Anwendung. Angesichts der Weigerung der
Gerichtshöfe und Regierungen, Gerechtigkeit gegenüber jenen walten zu lassen,
die eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellen, obliegt es daher
jedem individuellen Bürger allein, Massnahmen zum Schutz seiner Kinder zu
ergreifen.
Zur Behebung dieses
Missstandes wurde unser Tribunal gebildet. Es ist unser Ziel, allgemein
gesetzliche Prozessverfahren zu erwirken. Sowohl die Institutionen als auch
involvierte Beamte müssen überführt werden. Sie müssen für ihre unaufhörlichen
beispiellosen Verbrechen gegen die Menschheit zur Rechenschaft gezogen werden.
Daher haben wir de jure unter allgemein geltendes Recht eine Gerichtsinstanz
gebildet. Diese Instanz verfügt über das uneingeschränkte Recht, Verhaftungen
vorzunehmen, Verdächtige zu überführen sowie gesetzliche Prozessverfahren zu
erwirken.
Für Josef Ratzinger
(Pabst Benedikt) sowie für sechs weitere ranghohe Kardinäle der römisch
katholischen Kirche wurde von uns gerichtliche Vorladungen ausgestellt. Sie
wurden aufgefordert vor unserem Eröffnungssitzung zu erscheinen, die am 12.
September 2011 in London stattfand. In den kommenden Monaten werden
weitere leitende Kirchenangehörige und
Staatsbeamte ähnliche Vorladungen erhalten.
Friedensbeamte, die
allgemein gesetzliche Verordnungen als bindend ansehen und die unser de jure
Gericht und Tribunal unterstützen, werden diese Personen festnehmen und vor
Gericht bringen. Sie werden auch dafür sorgen, dass den jeweiligen Urteilen
unseres Gerichts genüge getan wird, sollten reguläre Friedensbeamte sich
weigern.
Unser Gericht und
seine Beamten werden sich in jeglicher Hinsicht in Bezug auf alle Vorkehrungen
und Entscheidungen an allgemein gesetzliche Regulierungen halten – stets bei
Würdigung des natürlich geltenden Gesetzes, den Grundsätzen der Gerechtigkeit
und der Vernunft, und vor allem der Maxime Actus nemini facit injuriam: Der Akt
des Gesetzes kann keinen Schaden zufügen.
Darüber hinaus wird
von unserem Gericht die Stammesrechtsprechung jeglichen Ureinwohners oder
Nation in jedem Verfahren als zulässig anerkannt, wenn sie gegen die
vorgeladenen Parteien Anklage erheben wollen.
Es versteht sich
von selbst, dass die Entscheidungen unseres Gerichts -
basierend auf das allgemein gültige und natürliche Gesetz - sämtliche Statuten und das Gesetzesrecht,
die im Konflikt stehen mit den Entscheidungen unseres Gerichts, aufheben und
entkräften. Dies kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn jene Statuten ein
Verbrechen oder das Verbergen eines
Verbrechens begünstigt oder den Schuldigen beschützt. Gleichermassen wird von unserem Gericht weder die
Rechtsprechung noch die Autorität irgendeines streitenden Rechtssystems als
zulässig anerkannt – als Beispiel sei hier angeführt das sogenannte Kanonisches
Recht oder jedwede Art von persönliche, diplomatische oder legale Immunität,
die eine Person oder Institution „schützt“ – dies schliesst Staatsoberhäupter,
Personen in leitenden Funktionen von Kirchen und Korporationen mit ein.
In unserer Funktion
als de jure Gericht und Volksforum, das sich den Klagen, Verbrechen und dessen Konsequenzen
annimmt, ist unser Tribunal per definitionem ein öffentliches Verfahren, das
sein Mandat nur mit breiter Unterstützung erfüllen kann, insbesondere die
Unterstützung von Überlebenden an denen seitens von Kirche oder Staat ein
Verbrechen begangen wurde.
Dementsprechend ist
unser Tribunal in anderen Ländern und Gemeinschaften bestrebt, öffentliche
Foren abzuhalten, die zeitlich mit unseren Sitzungen in London zusammenfallen.
Beide werden mittels simultaner Fernsehübertragung gekoppelt. Dies ermöglicht
Betroffenen, ihre eidesstaatliche Erklärung abzugeben sowie Zeugnis abzulegen.
All dies wird im offiziellen Gerichtsprotokoll des Tribunals festgehalten.
Der endgültige
Richterspruch und Tatbestand vom Gericht und Tribunal wird in Form eines
endgültigen öffentlichen Berichts offen zugänglich gemacht. Die Friedensrichter
und ihre Agenten, die allgemein gültiges Gesetz als bindend anerkennen, sorgen für die Ausführung der Entscheidungen
des Gerichts und des Tribunals, sollten reguläre Friedensrichter sich
weigern. Die Entscheidungen können und
werden eine Gefängniseinweisung nach sich ziehen, eine Rechtsprechung über den
Schuldigen durch die Gemeinde, den Erlass von kommerziellem Pfandrecht sowie
ein Dekret zur Enteignung der Kirche, Institutionen von Staat und
Korporationen, Enteignung von Vermögen und Besitz, Verfügungen von
Wiedergutmachung und Kompensation, sowie die Rückgabe allen Grund- und Bodens, Besitz,
unbezahlte Steuern und auch Einnahmen, die durch Zwangsarbeit erzielt wurden.
Unser Gericht und
das Tribunal sieht seine Autorität letztlich durch das selbstverständlich
innewohnende natürliche Gesetz legitimiert, das sich im Herzen durch die
Vernunft und im Mitleidsempfinden eines jeden Individuums regt. Eine Regung, die beim informierten Bürger zu
der Wahrnehmung seines allgemein gültigen Rechts führt und seine Umsetzung in
der Bildung seines eigenen Gerichts, seiner eigenen Politik und sein eigenes
Gesetz findet, wenn bestehende Institutionen versagen oder sich weigern, die
Freiheit, die Rechte, die Sicherheit und das allgemeine Wohlsein einer Gemeinde
zu schützen und zu bewahren.
Ausgestellt vom
Komitee des Rechtsbeistands des Internationalen Tribunals für Verbrechen durch
die Kirche und den Staat.
Übersetzung durch Debra